Neue Entwicklungen im Kinderschutz: Osnabrücker Forscherteam stellt Projekt AId4children vor

Osnabrück, 29. Mai 2024 – Im Rahmen des 3. Tags der Sozialen Arbeit mit dem Titel „Neue Entwicklungen im Kinderschutz“ an der Hochschule Osnabrück stellte das Forscherteam um Prof. Dr. Jan Liebe, Prof. Dr.  Julius Schöning und Prof. Dr. Christof Radewagen erstmals das durch das Programm „Zukunft Niedersachsen“ geförderte Projekt AId4children der Fachöffentlichkeit vor. Über 200 Fachkräfte und Studierende nahmen an der Veranstaltung teil und nutzten die Gelegenheit, ein innovatives Trainingstool kennenzulernen, das künstliche Intelligenz und virtuelle Realität verbindet, um die Effektivität der Aus- und Weiterbildung im Kinderschutz zu verbessern.

Christof Radewagen eröffnete den Fachtag mit einem Vortrag über die Komplexität der Einschätzung von Gefährdungsrisiken bei Minderjährigen. Er betonte, dass umfassendes Kinderschutzwissen unerlässlich ist, um die Gefährdungssituation Minderjähriger präzise zu analysieren und dabei herauszuarbeiten, ob die Kindeswohlgefährdung durch das Handeln oder Unterlassen Erziehungsberechtigter entsteht. „Fachkräfte brauchen neben zeitlichen, fachlichen und personellen Ressourcen vor allem Übung und gezieltes Training, um Gefährdungslagen richtig einschätzen und bei Bedarf Hilfe anzubieten bzw. intervenieren zu können“, erklärte Radewagen.

Genau hier setzt das Forschungsprojekt AId4children an. Das interdisziplinäre Projekt untersucht, ob und wie künstliche Intelligenz (KI) und virtuelle Realität (VR) genutzt werden können, um sowohl Fachkräfte als auch Studierende im Bereich Kinderschutz zu sensibilisieren und zu schulen.

Welche Grundidee hinter dem Forschungsprojekt steht und wie die Projektziele erreicht werden sollen, erläutert Prof. Dr. Jan David Liebe. Grundsätzlich ähnelt das Konzept einem Flugsimulator, erklärt Liebe. Mit diesem Simulator sollen Studierende und Fachkräfte gezielt die Einschätzung von Gefährdungslagen in virtuellen Räumen trainieren können. Langfristig verfolgen die Forschenden mit AId4Children aber noch einen zweiten Anwendungsfall. So können die virtuellen Räume langfristig auch für eine risikofreie Erforschung von KI-basierten Entscheidungssystemen genutzt werden, erklärt Liebe. Der Einsatz solcher Systeme wird bereits in der Praxis erprobt, die hiermit einhergehenden Risiken sind jedoch vielfältig und zum Teil noch unbekannt. Durch die virtuellen Szenarien schafft AId4Children Laborumgebungen, sodass ethische Aspekte, Fragen der Akzeptanz und der Wirksamkeit sicher beforscht werden können.

Die Entwicklung der virtuellen Trainings- bzw. Laborumgebungen folgt dem Ansatz der menschenzentrierten Entwicklung. Hierdurch, so Liebe, werden die praktischen Herausforderungen der anvisierten Anwender, d.h. der Studierenden und der Forschenden fortlaufend berücksichtigt, was letztlich die Nutzbarkeit, den Nutzen und die Akzeptanz des Systems erhöhen soll.

Michael Rau und Prof. Dr. Julius Schöning stellten die technische Perspektive des Projektes vor. Michael Rau erläuterte einleitend das grundsätzliche Funktionsprinzip des Prompt-Engineering, das derzeit der dominierende und vielseitigste Ansatz in Sachen KI ist. Anschließend stellte er die konzeptionelle Ebene vor, in welcher er den Prozess von den Rohdaten bis zum funktionsfähigen KI-Modell erläuterte. Prof. Dr. Julius Schöning ergänzte den Vortrag, in dem er auf die technischen Herausforderungen einging. Dazu gehören neben den inhaltlich notwendigen Aspekten der Umsetzung wie Immersion, Gebrauchstauglichkeit und Realitätsnähe auch Aspekte der externen Prüfung wie der AnwenderInnenschutz und Kontrollmöglichkeiten für Ausbildende, sowie die Frage nach der Erklärbarkeit der eigentlichen KI-Funktion. Abschließend demonstrierte Michael Rau einen ersten Prototyp für das VR- Anschauungsobjekt, in dem die verkörperte Bewegung und Immersion innerhalb der Anwendung deutlich wird. Weitere Merkmale waren die Interaktion über Handtracking sowie eine erste Demonstration von skriptgesteuerten Charakteren, die später Kinder und EZBs darstellen werden. Das erste Ziel des Projekts ist es, drei Fälle als Beispiele in einer VR-Umgebung zu prototypisieren, um den Bewertungsprozess für die Szenarien von ProbandInnen zu testen. Im weiteren Verlauf wird das Feedback in die weitere Darstellung der Anwendung einfließen, die später auch die Grundlage für die generative KI bildet, welche die virtuellen Szenarien erstellen wird.

„Die positive Resonanz der Teilnehmer zeigt, dass hier ein großer Bedarf an innovativen Trainingsansätzen für einen verbesserten Kinderschutz besteht. Wir sind optimistisch, dass AId4children einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes leisten wird“, sagte Prof. Dr. Christof Radewagen, der auch das Kinderschutz-Kompetenzzentrum an der Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück leitet.

Das Projekt AId4children wird über einen Zeitraum von drei Jahren mit Mitteln aus dem Programm „Zukunft Niedersachsen“ gefördert. Die Hochschule Osnabrück sieht in der Einführung von KI und VR im Kinderschutz einen bahnbrechenden Schritt, der das Potenzial hat, den Schutz von Kindern nachhaltig zu verbessern und langfristig zu sichern.

 

Weitere Infos finden Sie unter der Projektseite.

 

3. Tag der Sozialen Arbeit am 29.05.24 an der Hochschule Osnabrück, Teilnahme kostenfrei

Am 29.05.24 findet an der Hochschule Osnabrück der 3. Tag der Sozialen Arbeit statt. Das Thema des Fachtags lautet „aktuellen Entwicklungen im Kinderschutz“.

Unter anderem wird der Leiter des Kinderschutz Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, zusammen mit Prof. Dr. Jan-David Liebe und Prof. Dr. Julius Schöning das neue Forschungsprojekt „Aid4Children“ präsentieren. Die Verwendung von KI-basierten Expertensystemen könnte dazu beitragen, die Qualität der Gefährdungseinschätzungen zu verbessern und somit den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Bevor diese Systeme in der Praxis eingesetzt werden können, müssen jedoch verschiedene Fragen, wie beispielsweise zur Datenherkunft oder zu ethischen Herausforderungen, geklärt werden. Genau diesen Fragestellungen widmet sich das Forschungsvorhaben „AId4Children“. Im Rahmen des von der Volkswagen-Stiftung geförderten Projekts wird über 36 Monate in Zusammenarbeit mit Jugendämtern und anderen Praxispartnern ein Trainingsprogramm für ein KI-Expertensystem entwickelt. Die Teilnahme am 3. Tag der Sozialen Arbeit ist kostenfrei. Weitere Informationen zum 3. Tag der Sozialen Arbeit und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie hier.

 

Leitfaden Vertrauensschutz im Kinderschutz erscheint in dritter Auflage

Das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung schreibt dazu auf seiner Homepage:

Bundesweit nachgefragte Arbeitshilfe erscheint in dritter Auflage

PHILIPPI: „DATENSCHUTZBROSCHÜRE „VERTRAUENSSCHUTZ IM KINDERSCHUTZ“ HILFT KONKRET UND MIT HOHER QUALITÄT IN DER PRAXIS“

Datenschutz ist allgegenwärtig. Der aktualisierte Leitfaden „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ nimmt den besonderen Datenschutz im Kinderschutz in den Blick und zeigt auf, dass sich Kinder- und Datenschutz nicht ausschließen.

„Die Datenschutzbroschüre erschien erstmalig im März 2021 und hat sich schnell als fundiertes und verlässliches Werkzeug in der Praxis etabliert“, betont Sozialminister Dr. Andreas Philippi und führt weiter aus, „Die Broschüre hat eine hohe Qualität und setzt auf breite Anwendungsmöglichkeiten sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch in Arbeitsfeldern, die täglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und in Berührung kommen.“

Auf Grund des hohen bundesweiten Interesses, erscheint die neue Auflage der Datenschutzbroschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ noch im September dieses Jahres. Dies ist bereits die 3. Auflage der Broschüre.

Im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung wird die Broschüre kontinuierlich in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. Christof Radewagen weiterentwickelt. Minister Philippi: „Mit dieser fortwährenden Aktualität wird sichergestellt, dass die Fachkräfte ihre wichtige Arbeit rechtssicher und handlungssicher gestalten können.“ und ergänzt, „damit haben wir offenbar den Zahn der Zeit getroffen, denn unsere Broschüre stößt auf bundesweites Interesse; die Anfragen aus anderen Bundesländern unterstreichen dies, sowie der gezielte Zugriff auf unsere Homepage.“

So erfolgte z. B. nach Einführung des Kinder- und Jugend Stärkungsgesetz (KJSG) erstmalig eine umfassende inhaltliche Überarbeitung. Mit der nun vorliegenden Auflage sind beispielsweise die Ombudsstellen in den Blick genommen worden. Weiterhin war es ein Wunsch aus der Praxis, die datenschutzrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Kinderschutzambulanzen weiter auszuleuchten und verlässlich zu gestalten.

Erstmalig Schaubilder als Postkarte

Neben dem Erhalt der Broschüre in Papierform und dem Download auf der Webseite des Ministeriums werden mit der neuen Auflage erstmalig auch zwei zentrale und praktische Schaubilder aus der Arbeitshilfe als Postkarten gedruckt. Mit diesen 30.000 Exemplaren, die über einen QR-Code auch den direkten Download der Broschüre ermöglichen, soll die Reichweite noch einmal deutlich erhöht werden.

„Mit diesem Leitfaden werden datenschutzrechtliche Unsicherheiten in Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII beseitigt.“ erläutert der Minister und führt weiter aus, „Es werden konkrete Fallkonstellationen aufgeführt, die die Möglichkeiten und Chancen des Datenschutzes darstellen. Klare Verfahrensabläufe sorgen für sicheres und schnelles Handeln, welches für einen gelingenden Kinderschutz unerlässlich ist.“ Abschließend betont er, „Mit Hilfe dieser Arbeitshilfe unterstützt das Niedersächsische Sozialministerium die ohnehin belasteten Jugendämter und die Fachkräfte insgesamt in der Sicherstellung des Kinderschutzes.“

Die aktuelle Broschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ steht allen Interessierten auf der Webseite des Niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.

Hintergrund

Der Datenschutz im Kinderschutz hat mehrere Aspekte, die zu beachten sind. Zum einen wirkt er für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang, welcher eher die Bereitschaft der Betroffenen zur Annahme von Unterstützungsangeboten animiert und so wiederum das Kind schützt. Zum anderen kann es für den erforderlichen Kinderschutz zwingend geboten sein, mithilfe der gesetzlich eingeräumten Befugnisse zur Datenübermittlung ohne Beteiligung oder auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu handeln. Zentraler gesetzlicher Baustein für das Wohl des Kindes ist § 8a SGB VIII.

Die 3. Auflage der Broschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ wurde erstmals im März 2021 im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung vom Niedersächsischen Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie veröffentlicht.

Der § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes bei Bekanntwerden einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Hierbei ist der Datenschutz bzw. sind datenschutzrechtliche Aspekte auch immer mit abzuwägen. Herr Prof. Dr. Radewagen von der Hochschule Osnabrück, der die bisherigen Auflagen ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium erstellt hat, ist bundesweit für die beauftragte Thematik ein ausgewiesener Experte. 

 

Professor des Jahres

Der Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, hat bei der Wahl zum Professor des Jahres 2022 der UNICIM Stiftung den 2. Platz erzielt. Die Stiftung ehrt mit der Auszeichnung Professor*innen, die ihre Studierenden in besonderer Weise bei der Berufsvorbereitung unterstützen.  Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

 

Wissen aus Hochschulen in Niedersachsen

Niedersachsen verfügt an seinen Hochschulen über ein flächendeckendes Netz an Kontaktstellen für den Wissens- und Technologietransfer. Sie erleichtern insbesondere kleinen und mitteleren Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen den Zugang zu Forschung, Entwicklung und Kooperationsmöglichkeiten der Hochschulen. Der Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums, Prof. Dr. Christof Radewagen, berichtet auf Wissen N über seine Arbeit im Kinderschutz: https://www.wissenhochn.de/de/themen/auswahl-und-uebersicht/einzelansicht/arbeit-im-kinderschutz-vertrauen-schaffen-sicherheit-bieten.

 

2. Tag der Sozialen Arbeit

Am 14. September 2022 fand an der Hochschule Osnabrück der 2. Tag der Sozialen Arbeit statt. Die Veranstaltung hatte über 160 Teilnehmer*innen aus Praxis und Wissenschaft. Sie wurde in Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesjugendamt durchgeführt und widmete sich dem Thema „Kinderschutz nach 2 Jahren Pandemie - veränderte Herausforderungen“.Weitere Informationen finden Sie in dem Artikel: "Drei Fragen an...Prof. Dr. Radewagen" und in der Nachlese „Kinderschutz kam in den Corona-Verordnungen zu kurz“.

 

Materialien zum Download

Abschlussbericht der Nds. Lügde-Kommission

Der Bericht gibt Empfehlungen für den Kinderschutz in Niedersachsen. Zum Inhalt zählt u.a., die von Prof. Dr. Christof Radewagen entwickelte Kinderschutzmatrix.

Die Komplexität der Einzelfälle erfordert gerade im Kinderschutz klare Leitlinien, an denen sich Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe orientieren könnten. Mit Hilfe der praxisbewährten Kinderschutzmatrix lassen sich die Folgen mangelnder Erziehungsfähigkeit und Bedürfnisvernachlässigung strukturiert herausarbeiten. Sie unterstützt damit die Fachkräfte, ihre Einschätzung der Gefährdungsrisiken fachlich zu strukturieren und rekonstruierbar zu formulieren. Eine solche Rahmung ist u.a. hilfreich, um die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Handlungsschritte zu generieren und den betroffenen Erziehungsberechtigten, die Gefährdungsrisiken inhaltlich nachvollziehbar zu erläutern.

Der Abschlussbericht der Nds. Lügde-Kommission ist digital abrufbar.

 

Vertrauensschutz im Kinderschutz

Der von Prof. Dr. Radewagen erstellte Leitfaden ist in dritter Auflage erschienen und kann über die Seite des Nds. Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung abgerufen werden.

 

Empfehlungen

Podcast

Der Missbrauchsfall Lügde, bei dem auf einem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen gegen eine große Anzahl von Kindern langjährig sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde, hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Prof. Dr. Christof Radewagen war Mitglied der niedersächsischen Lügde-Kommission und hat für den kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht eine Kinderschutzmatrix entwickelt. Im Podcast erklärt er, wie sie Jugendämtern dabei helfen kann, systematisch Gefährdungseinschätzungen von Kindern und Jugendlichen vorzunehmen und strukturelle Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus spricht der vierfache Vater über seine Zeit als Fachberater und Familienhelfer, warum es so schwierig ist, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, welcher Fall ihn noch heute begleitet und wieso er nichts von Fremdbestimmung hält. Denn: „Wenn wir im Kinderschutz wirklich effektiv arbeiten wollen, dann müssen wir an die Ursachen ran und Eltern haben, die uns vertrauen.“ Der Podcast steht über die Homepage der Hochschule Osnabrück bzw. die bekannten Plattformen zur Verfügung.

 

Kommentar zum SGB VIII

In der 3. Auflage des Praxiskommentars zum SGB VIII von Prof. Dr. jur. Winfried Möller (Hrsg.) kommentiert Prof. Dr. Christof Radewagen die Paragraphen 8a und 8b SGB VIII. Weitere Kommentatoren aus dem Team des Kinderschutz-Kompetenzzentrums sind Prof. Karl-Heinz Lehmann und Dr. jur. Ulrike Stücker.